DIPL.-ING. FRANK DIEFENBACH - ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR - SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE BEWERTUNG BEBAUTER UND UNBEBAUTER GRUNDSTÜCKE
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Jahrestagung des DVW-NRW

Vermessungswesen Aktuell - 2009
am 05.11.2009 in Essen, 09:15 – 16:00


Vortragsfolge


Begrüßung und Moderation
Dr.-Ing. Jens Riecken, Vorsitzender des DVW-Landesvereins NRW

INSPIRE-Umsetzung in Nordrhein-Westfalen
(Organisation und Praktische Beispiele)
Dipl.-Ing. Stefan Sandmann, GEObasis.nrw Bezirksregierung Köln

Datenschutz und Geodaten
(VermKatG, GeoDatZG, Luftbilder, Google, u.a. aktuelle Themen)
Dorothea Schuk, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Ist der Vermessungsberuf zeitgemäß aufgestellt?
(Anforderungen und Perspektiven)
Dipl.-Ing. Michael Zurhorst, ÖbVI, BDVI-Präsident, Werne

Neues aus der Wertermittlung
(Gesetzliche Vorgaben, Online-Dienste, Blick über den deutschen Zaun)
Dipl.-Ing. Dieter Kertscher, GLL Braunschweig, Leiter DVW-AK Wertermittlung

Interkommunale Zusammenarbeit
(Erfahrungen, Gefahren und Potentiale)
Dipl.-Ing. Rudolf Lach, Vermessungs- und Katasteramt der Stadt Gelsenkirchen

Die Aufgaben des Geodäten bei der integrierten konsensualen Baulandentwicklung
(städtebauliche Verträge, Liegenschaftsrecht, Vermessungsrecht, Immobilienrecht, Erschließungsrecht, Städteplanungsrecht, Perspektiven für Geodäten)
Dr.-Ing. Heinz Rütz, Dr. Rütz und Diefenbach, Blankenheim



Teilnehmerpreis:

  • für DVW-Mitglieder:  € 30,- unter Angabe der Mitgliedsnummer
  • für HDT-Mitglieder:   € 590,- unter Angabe der Mitgliedsnummer
  • für Nichtmitglieder:   € 650,-.


Anmeldungen werden erbeten an:


Haus der Technik
Hollestraße 1
45127 Essen

Tel.: (0201) 1803-1
Fax: (0201) 1803-280


In Ausbildung stehende Vereinsmitglieder (Studenten, Referendare o.ä.) können bei Nachweis der Teilnahme eine Rückerstattung der Teilnehmerbeiträge beim Landesverein geltend machen. Der Antrag ist bis spätestens zwei Monate nach der Veranstaltung an unsere Schatzmeisterin, unter Angabe der Bankverbindung zu richten. Reise- und Übernachtungskosten können nicht erstattet werden.